Heizung und Warmwasser gehören zu den größten Posten der Nebenkosten. Für ihre Abrechnung gelten besondere Regeln aus der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) – und diese Regeln haben sich in den letzten Jahren spürbar verändert.
Verbrauchsabhängig abrechnen
Heiz- und Warmwasserkosten müssen überwiegend nach dem tatsächlichen Verbrauch verteilt werden: mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach Verbrauch, der Rest nach Wohn- oder Nutzfläche (§§ 7, 8 HeizkostenV). Den Verbrauch erfassen Heizkostenverteiler oder Wärmezähler, abgelesen meist von einem Messdienstleister.
Kürzungsrecht: Wird nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, obwohl es vorgeschrieben ist, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um 15 Prozent kürzen (§ 12 HeizkostenV).
Fernablesbare Geräte: Nachrüstpflicht bis 31.12.2026
Neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler müssen seit Dezember 2021 fernablesbar sein. Bereits vorhandene Geräte, die das nicht sind, müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden (§ 5 HeizkostenV). Sprechen Sie Ihren Messdienstleister rechtzeitig an – zum Jahresende werden die Termine knapp.
Sind fernablesbare Geräte installiert, müssen Nutzer außerdem monatlich über ihren Verbrauch informiert werden (§ 6a HeizkostenV).
CO₂-Kosten: Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter
Seit 2023 regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, wer den CO₂-Preis für Öl und Gas trägt. Maßgeblich ist der CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter: Je schlechter die energetische Qualität, desto höher der Anteil des Vermieters. Bei sehr effizienten Gebäuden trägt der Mieter die Kosten weitgehend allein, bei den ineffizientesten übernimmt der Vermieter bis zu 95 Prozent. Die Aufteilung muss in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen werden.
Häufige Fehler
- Fehlende oder falsche Aufteilung der CO₂-Kosten
- Verteilung nicht im Rahmen von 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch
- Schätzungen ohne ausreichende Grundlage, etwa bei fehlender Ablesung
- Heizkosten und übrige Betriebskosten werden nicht sauber getrennt
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.