Die Kosten einer Hausverwaltung hängen vor allem davon ab, was verwaltet wird und wie viel Arbeit dahintersteckt. Üblich ist eine monatliche Vergütung pro Einheit – also pro Wohnung, Gewerbeeinheit oder Stellplatz. Dazu kommen je nach Vertrag Sonderleistungen, die nur bei Bedarf anfallen.
Die drei häufigsten Verwaltungsarten
- WEG-Verwaltung: Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft – mit Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Eigentümerversammlung.
- Mietverwaltung: Betreuung eines Mietshauses im Auftrag des Eigentümers – von Mieteingang und Mahnwesen bis zur Nebenkostenabrechnung.
- Sondereigentumsverwaltung: Betreuung einer einzelnen vermieteten Eigentumswohnung innerhalb einer WEG.
Wovon der Preis abhängt
- Größe der Immobilie: Viele Kosten verteilen sich auf alle Einheiten. Deshalb ist der Preis pro Einheit bei größeren Anlagen meist niedriger.
- Zustand und Alter: Ältere Gebäude oder ein Sanierungsstau bedeuten mehr Koordination.
- Ausstattung: Aufzug, Tiefgarage, Heizzentrale oder Grünflächen erhöhen den technischen Aufwand.
- Ordnung der Unterlagen: Sind Abrechnungen, Verträge und Beschlüsse vollständig, geht die Übernahme schneller.
- Leistungsumfang: Nur die Abrechnung – oder alles aus einer Hand bis zur Neuvermietung?
Grundleistung und Sonderleistung
Achten Sie beim Vergleich darauf, was im Grundpreis enthalten ist. Bei der WEG-Verwaltung gehören die gesetzlichen Kernaufgaben dazu – etwa Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und die ordentliche Eigentümerversammlung. Sonderleistungen sind zum Beispiel zusätzliche Versammlungen, die Begleitung größerer Sanierungen oder die Unterstützung bei Gerichtsverfahren. Seriöse Verwaltungen legen diese Leistungen und ihre Vergütung vorab offen.
Tipp: Fragen Sie nach Einrichtungs- oder Übernahmepauschalen. Diese fallen bei manchen Verwaltungen beim Wechsel zusätzlich an. Bei Hillco sind Übernahme, Einrichtung und Einarbeitung im Angebot enthalten.
Woran Sie ein faires Angebot erkennen
- Preise sind klar und inklusive Mehrwertsteuer angegeben.
- Der Leistungsumfang ist schriftlich aufgelistet.
- Sonderleistungen sind benannt und werden vorab abgestimmt.
- Ansprechpartner und Erreichbarkeit sind verbindlich geregelt.
- Der Verwalter ist zertifiziert – darauf haben Wohnungseigentümer einen Anspruch (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG).
Den verbindlichen Preis kann eine Verwaltung erst nennen, wenn sie die Immobilie und die Unterlagen kennt. Richtwerte helfen aber, Angebote schnell einzuordnen.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.