WEG

Hausgeld: Was ist das und wie wird es berechnet?

Welche Kosten im Hausgeld stecken, wie der Anteil jedes Eigentümers ermittelt wird und was davon Vermieter auf Mieter umlegen können.

Wer eine Eigentumswohnung besitzt, zahlt jeden Monat Hausgeld an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Damit werden alle laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums bezahlt – vom Treppenhausstrom bis zur Gebäudeversicherung.

Was im Hausgeld steckt

  • Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums, etwa Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom und Versicherungen
  • Verwaltungskosten, also die Vergütung der Hausverwaltung und Kontoführungsgebühren
  • Kosten für Instandhaltung und kleinere Reparaturen
  • die Zuführung zur Erhaltungsrücklage für größere Maßnahmen in der Zukunft

Wie das Hausgeld berechnet wird

Grundlage ist der Wirtschaftsplan: Der Verwalter schätzt darin die Einnahmen und Ausgaben des kommenden Jahres, und die Eigentümer beschließen auf dieser Basis die monatlichen Vorschüsse (§ 28 Abs. 1 WEG).

Verteilt werden die Kosten grundsätzlich nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile, die im Grundbuch stehen (§ 16 Abs. 2 WEG). Die Gemeinschaftsordnung oder ein Beschluss der Eigentümer kann für einzelne Kostenarten einen anderen Schlüssel vorsehen – etwa nach Verbrauch oder nach Wohneinheiten.

Nachzahlung oder Guthaben: die Jahresabrechnung

Nach Ablauf des Jahres erstellt der Verwalter die Jahresabrechnung. Auf ihrer Grundlage beschließen die Eigentümer, ob Nachschüsse fällig werden oder Vorschüsse angepasst werden (§ 28 Abs. 2 WEG). War das Hausgeld zu hoch, gibt es ein Guthaben – reicht es nicht aus, folgt eine Nachzahlung.

Für Vermieter wichtig: Nicht alles, was im Hausgeld steckt, lässt sich auf Mieter umlegen. Verwaltungskosten, Instandhaltung und die Erhaltungsrücklage tragen Sie als Eigentümer selbst. Umlagefähig sind nur die Betriebskosten, die im Mietvertrag vereinbart sind.

Wie hoch ist das Hausgeld?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Höhe hängt von der Größe der Wohnung, dem Zustand des Gebäudes, der Ausstattung – etwa Aufzug oder Tiefgarage – und der Höhe der Rücklage ab. Beim Kauf einer Wohnung lohnt sich deshalb ein Blick in Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Protokolle der letzten Versammlungen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.